| |||||
"Die Tagung der deutschsprachigen Luftfahrtbehörden (A, CH, D)
hat sich bei ihrem Treffen auch mit dem LAS befaßt. Dabei wurde
der Einsatz Ihres Verfahrens- Übungsgerätes zur fliegerischen
Inübunghaltung bzw. Weiterbildung, wie z.B. für CVFR und IFR,
allgemein befürwortet."
"Betrifft: Zulassung des Verfahrenstrainers LAS. Nach
Besichtigung und Probefliegen des Verfahrenstrainers LAS-VGA
erlaubt sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt mitzuteilen,
daß gegen die Verwendung des Gerätes in der Grundausbildung
für Privatpiloten gemäß Annex 1 keine Einwendungen bestehen."
"Nach Überprüfung Ihres LAS CVFR- und IFR-Verfahrens
Trainingsgerätes haben wir keine Einwendungen, daß dieses als
Verfahrenübungsgerät für IFR- und CVFR-Navigationsübungen
verwendet wird. Bezüglich der verwendeten Software stellen wir
fest, daß nur maßstabgetreue und wirklichkeitsnahe Programme
einen praktischen Übungserfolg bringen, was beim LAS offenbar
erfüllt wird."
"Anerkennung des Flugübunggerätes Modell LAS 4.0 PCFTD.
Während der Ausbildung zur IFR-Berechtigung kann der
Prüfungskandidat bis zu 20 Stunden im Flugübungsgerät
in sein Flugbuch eintragen.
Während er Ausbildung zur Nachtflugberechtigung kann der
Prüfungskandidat bis zu 2 Stunden im Flugübungsgerät in sein
Flugbuch eintragen.
|
|||||